Energieberatung vor der Sanierung: Was Eigentümer in Marburg wissen müssen
Energieberater, Sanierungsfahrplan, Förderung (KfW 261, BAFA) und die Reihenfolge der Maßnahmen — warum die Beratung vor der ersten Baumaßnahme Pflicht ist und wie sie bis zu 100 % der Kosten erstattet.
Warum die Energieberatung der erste Schritt ist
Vor jeder energetischen Sanierung steht die qualifizierte Energieberatung nach DIN 18599. Ein zugelassener Energieberater (nach § 79 GEG) analysiert Ihr Gebäude, erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und ermittelt die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Ohne diesen Fahrplan ist eine KfW-Förderung nicht möglich — und die richtige Reihenfolge der Maßnahmen spart 20–30 % der Gesamtkosten.
Was brauchen Sie für die Sanierung?
- Energieberater (zugelassen nach § 79 GEG): Erstellt Sanierungsfahrplan (iSFP) — Pflicht für KfW-Förderung. Kosten ca. 600–1.300 €, über BAFA bis 100 % erstattbar.
- Energieausweis (Bedarfsausweis): Zeigt den aktuellen energetischen Zustand. Vor Sanierung prüfen, danach erneuern.
- Baupläne & Baujahr-Nachweis: Der Energieberater benötigt diese für die Berechnung nach DIN 18599.
- Heizungsprotokolle & Schornsteinfegerbericht: Nachweis über den Zustand der Heizungsanlage und Abgaswerte.
- Förderbescheid (KfW/BAFA): Muss vor Auftragsvergabe beantragt werden — nachträglich keine Förderung möglich!
Die richtige Reihenfolge der Maßnahmen
Energieberater empfehlen eine klare Reihenfolge — wer sie missachtet, riskiert überdimensionierte Anlagen und vertane Fördermittel:
- Energieberatung & Sanierungsfahrplan — die Basis für alles Weitere
- Fördermittel beantragen — KfW 261 (Einzelmaßnahmen) oder KfW 262 (Effizienzhaus), vor Auftragsvergabe!
- Hüllfläche dämmen — Dach, Fassade, Fenster reduzieren den Wärmebedarf
- Anlagentechnik erneuern — Wärmepumpe erst nach Dämmung richtig dimensionieren
- Neuer Energieausweis & Dokumentation — für Förderung und spätere Verkäufe
Förderung 2026 in Hessen
BAFA Beratungsförderung
Bis 1.300 € (EFH) bzw. 1.700 € (MFH) Zuschuss für die Energieberatung. Wird fast vollständig erstattet.
KfW 261 — Einzelmaßnahmen
Bis zu 40 % Zuschuss für Dach, Fenster, Fassade, Heizung. Mit iSFP Pflicht.
KfW 262 — Effizienzhaus
Bis 35 % Basiszuschuss + Bonus (Worst-Performing-Building, Seriell, Wohneigentum).
Regionale Förderung Hessen
Zusätzliche Programme der WIBank und Land Hessen prüfen — oft kombinierbar mit KfW.
GEG-Sanierungspflicht: Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Unabhängig von der freiwilligen Sanierung gibt es gesetzliche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):Heizungstausch (§ 72 GEG) für Konstanttemperaturkessel bis Baujahr 1994, Dachdämmung (§ 47 GEG)und Rohrdämmung (§ 71 GEG). Bei Eigentümerwechsel gilt eine 2-jährige Frist (§ 73 GEG), Bußgelder bis 50.000 €.
Hinweis: Diese Informationen basieren auf dem GEG 2026, KfW-Förderrichtlinien und BAFA-Vorgaben. Förderkonditionen können sich ändern — lassen Sie sich vor jeder Maßnahme individuell beraten.
Unverbindlicher Orientierungswert, keine Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV. Datenstand: Juli 2026.