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    Energieberatung vor der Sanierung: Was Eigentümer in Marburg wissen müssen

    8 Min.August 2026

    Energieberater, Sanierungsfahrplan, Förderung (KfW 261, BAFA) und die Reihenfolge der Maßnahmen — warum die Beratung vor der ersten Baumaßnahme Pflicht ist und wie sie bis zu 100 % der Kosten erstattet.

    Warum die Energieberatung der erste Schritt ist

    Vor jeder energetischen Sanierung steht die qualifizierte Energieberatung nach DIN 18599. Ein zugelassener Energieberater (nach § 79 GEG) analysiert Ihr Gebäude, erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und ermittelt die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Ohne diesen Fahrplan ist eine KfW-Förderung nicht möglich — und die richtige Reihenfolge der Maßnahmen spart 20–30 % der Gesamtkosten.

    Was brauchen Sie für die Sanierung?

    • Energieberater (zugelassen nach § 79 GEG): Erstellt Sanierungsfahrplan (iSFP) — Pflicht für KfW-Förderung. Kosten ca. 600–1.300 €, über BAFA bis 100 % erstattbar.
    • Energieausweis (Bedarfsausweis): Zeigt den aktuellen energetischen Zustand. Vor Sanierung prüfen, danach erneuern.
    • Baupläne & Baujahr-Nachweis: Der Energieberater benötigt diese für die Berechnung nach DIN 18599.
    • Heizungsprotokolle & Schornsteinfegerbericht: Nachweis über den Zustand der Heizungsanlage und Abgaswerte.
    • Förderbescheid (KfW/BAFA): Muss vor Auftragsvergabe beantragt werden — nachträglich keine Förderung möglich!

    Die richtige Reihenfolge der Maßnahmen

    Energieberater empfehlen eine klare Reihenfolge — wer sie missachtet, riskiert überdimensionierte Anlagen und vertane Fördermittel:

    1. Energieberatung & Sanierungsfahrplan — die Basis für alles Weitere
    2. Fördermittel beantragen — KfW 261 (Einzelmaßnahmen) oder KfW 262 (Effizienzhaus), vor Auftragsvergabe!
    3. Hüllfläche dämmen — Dach, Fassade, Fenster reduzieren den Wärmebedarf
    4. Anlagentechnik erneuern — Wärmepumpe erst nach Dämmung richtig dimensionieren
    5. Neuer Energieausweis & Dokumentation — für Förderung und spätere Verkäufe

    Förderung 2026 in Hessen

    BAFA Beratungsförderung

    Bis 1.300 € (EFH) bzw. 1.700 € (MFH) Zuschuss für die Energieberatung. Wird fast vollständig erstattet.

    KfW 261 — Einzelmaßnahmen

    Bis zu 40 % Zuschuss für Dach, Fenster, Fassade, Heizung. Mit iSFP Pflicht.

    KfW 262 — Effizienzhaus

    Bis 35 % Basiszuschuss + Bonus (Worst-Performing-Building, Seriell, Wohneigentum).

    Regionale Förderung Hessen

    Zusätzliche Programme der WIBank und Land Hessen prüfen — oft kombinierbar mit KfW.

    GEG-Sanierungspflicht: Was gesetzlich vorgeschrieben ist

    Unabhängig von der freiwilligen Sanierung gibt es gesetzliche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):Heizungstausch (§ 72 GEG) für Konstanttemperaturkessel bis Baujahr 1994, Dachdämmung (§ 47 GEG)und Rohrdämmung (§ 71 GEG). Bei Eigentümerwechsel gilt eine 2-jährige Frist (§ 73 GEG), Bußgelder bis 50.000 €.

    Hinweis: Diese Informationen basieren auf dem GEG 2026, KfW-Förderrichtlinien und BAFA-Vorgaben. Förderkonditionen können sich ändern — lassen Sie sich vor jeder Maßnahme individuell beraten.

    §

    Unverbindlicher Orientierungswert, keine Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV. Datenstand: Juli 2026.