ImmobilienmarktMarburg
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    Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

    Energieausweis-Check

    Bedarfsausweis erforderlich wenn: Bauantrag vor dem 1. Nov. 1977 gestellt und weniger als 5 Wohneinheiten, außer der Altbau erfüllt die Wärmeschutzverordnung von 1977.

    Verbrauchsausweis zulässig wenn: Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder Bauantrag nach Nov. 1977.

    Gültigkeitsdauer: 10 Jahre. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden (Bußgeld bis 15.000 €).

    Energieberatung: Was brauchen Sie für eine Sanierung?

    Dokumente & Nachweise:

    • Aktueller Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
    • Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieberater
    • Baupläne & Baujahr-Nachweis
    • Heizungsprotokolle & Schornsteinfegerbericht
    • Förderbescheid (KfW/BAFA — vor Baubeginn!)

    Förderung 2026:

    • BAFA Beratungsförderung: bis 1.300 € (EFH) / 1.700 € (MFH)
    • KfW 261: Einzelmaßnahmen, bis 40 % Zuschuss
    • KfW 262: Effizienzhaus-Standard, bis 35 % Basis + Boni
    • Hessen-Forst & LE: Regionale Zuschüsse prüfen

    Wichtig: Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe bei der KfW eingereicht werden — nachträglich ist keine Förderung mehr möglich.

    §

    Unverbindlicher Orientierungswert, keine Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV. Datenstand: Juli 2026.