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Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Energieausweis-Check
Bedarfsausweis erforderlich wenn: Bauantrag vor dem 1. Nov. 1977 gestellt und weniger als 5 Wohneinheiten, außer der Altbau erfüllt die Wärmeschutzverordnung von 1977.
Verbrauchsausweis zulässig wenn: Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder Bauantrag nach Nov. 1977.
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden (Bußgeld bis 15.000 €).
Energieberatung: Was brauchen Sie für eine Sanierung?
Dokumente & Nachweise:
- Aktueller Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieberater
- Baupläne & Baujahr-Nachweis
- Heizungsprotokolle & Schornsteinfegerbericht
- Förderbescheid (KfW/BAFA — vor Baubeginn!)
Förderung 2026:
- BAFA Beratungsförderung: bis 1.300 € (EFH) / 1.700 € (MFH)
- KfW 261: Einzelmaßnahmen, bis 40 % Zuschuss
- KfW 262: Effizienzhaus-Standard, bis 35 % Basis + Boni
- Hessen-Forst & LE: Regionale Zuschüsse prüfen
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe bei der KfW eingereicht werden — nachträglich ist keine Förderung mehr möglich.
§
Unverbindlicher Orientierungswert, keine Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV. Datenstand: Juli 2026.