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Berechnung nach Wohnflächenverordnung
Wohnflächen-Rechner WoFlV
Räume 100 % Anrechnung: Wohnräume, Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Flure ab 2m Höhe.
Räume 50 % Anrechnung: Raumhöhen zwischen 1m und 2m, unbeheizte Wintergärten.
Balkone / Terrassen: In der Regel 25 % (selten bis 50 % bei hoher Qualität).
Abweichung über 10 % von der Wohnflächenangabe im Mietverhältnis berechtigt zur Mietminderung (BGH-Urteil).
§
Unverbindlicher Orientierungswert, keine Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV. Datenstand: Juli 2026.